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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
der Firma Fabrizio Gabrieli

 

Geltungsbereich

​Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB), welche dem Kunden mit der Offerte ausgehändigt werden, bilden zusammen mit den gesetzlichen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (nachfolgend OR) die vertragliche Grundlage für die bestellten Gipser- und/oder Malerarbeiten.

 

Offerten

Die Gültigkeit der Offerte beträgt 3 Monate. Erfolgt keine schriftliche oder mündliche Annahme des Kunden innert dieser Frist, ist die Firma Fabrizio Gabrieli nicht an die Offerte gebunden.

Preisangaben in Offerten gelten als unverbindliche Schätzungen, sofern in der Offerte nicht anderes festgehalten ist wie z.B. Pauschalpreis.

Die Offerte wurde speziell für das entsprechende Objekt und den Bauherrn erarbeitet. Dazu wurde ein grobes Ausmass erstellt, Berechnungen vorgenommen und spezifische Texte zum Objekt beschrieben und erläutert. Diese Arbeiten und Dokumente sind geistiges Eigentum der Firma Fabrizio Gabrieli und dürfen nicht ohne unsere Zustimmung an Dritte, insbesondere Mitbewerber, weiter gegeben werden. Bei Auftragserteilung an unsere Firma ist dies eine integrierte Dienstleistung. Wird jedoch der Auftrag an einen anderweitigen Unternehmer vergeben, wird unser Aufwand für das Erstellen der Offerte im Stundenansatz à Fr. 150.-  verrechnet.

 

Termine

Die Bauherrschaft stellt der Firma Fabrizio Gabrieli sämtliche Ausführungsunterlagen, wozu auch ein Bau- bzw. Terminprogramm gehört, rechtzeitig zu.

Allfällige Terminverschiebungen seitens der Bauherrschaft sind dem Unternehmer spätestens innert 10 Tagen vor Arbeitsbeginn schriftlich mitzuteilen, ansonsten eine pauschale Entschädigung von 15% der Auftragssumme sowie gegebenenfalls weiterer Ersatz für einen allfälligen Mehraufwand und entstandenen Schaden fällig wird.

Im Falle einer Terminverschiebung hat der Unternehmer in erster Linie Anspruch auf eine angemessene Fristverlängerung, welche alsdann konkret zu vereinbaren ist. Die neue Frist hat die Umstände, insbesondere die anderweitige Auftragslage des Unternehmers, den Arbeitsfortschritt und das Bauprogramm zu berücksichtigen.

Arbeiten nach Aufwand (Regie)

Sobald Arbeiten im Aufwand/Regie ausgeführt werden, gehören folgende Arbeiten ebenfalls zu dieser Kategorie und werden in Rechnung gestellt:

           -  Auf- und Abladen von Materialien, die für Arbeiten nach Aufwand verwendet werden.

           -  Vorbereitung- und  Reinigungsarbeiten

           -  Ausbesserungsarbeiten Beschädigungen, speziell erwähnt, solche, die nach Abschluss unserer Haupttätigkeit anfallen. Bei Arbeiten nach Aufwand wird ein 

                 Teil des Fahrtweges ebenfalls nach Aufwand verrechnet. Fahrtwege bei Aufträgen oder Tagen die vollständig nach Aufwand verrechnet werden, trägt 

                die Bauherrschaft. Unsere aktuellen Tarife sind in unserer Offerte erwähnt.

 

Rapporte

Der Kunde verpflichtet sich, sicherzustellen, dass abgegebene Arbeitsrapporte innert fünf Arbeitstagen durch eine zeichnungsberechtigte Person unterzeichnet werden. Einwände gegen die aufgeführten Leistungen müssen innert fünf Arbeitstagen ab Zustellung schriftlich erfolgen. Ansonsten gilt der Inhalt der Rapporte als genehmigt, dies selbst dann, wenn der Kunde den Rapport nicht unterzeichnet hat.

Zahlungskonditionen:

Die Firma Fabrizio Gabrieli ist jederzeit berechtigt, Akontorechnungen zu stellen. Nach Fertigstellung der vereinbarten Arbeiten stellt die Firma Fabrizio Gabrieli eine Schlussrechnung.

Akontozahlungen sind innert 10 Tagen netto, ohne Abzüge, ab Rechnungsdatum, zu begleichen.

Die Schlussrechnung ist mit Skontoabzug (je nach Vereinbarung) innert 10 Tagen zahlbar (ist auf der Schlussrechnung entsprechend notiert) oder ohne Skontoabzug innert 30 Tagen, ab Rechnungsdatum, zu begleichen.

Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde in Verzug. Es wird ein Verzugszins von 5% fällig. Wir behalten uns vor, für jede Mahnung Mahngebühren von CHF 40.- zu erheben.

Prüfung der Gipser-  und / oder  Malerarbeiten

Der Kunde prüft die Gipser- und / oder Malerarbeiten umgehend nach deren Abschluss. Stellt er dabei Mängel fest, halten der Kunde und das Unternehmen diese Mängel mit Vorteil schriftlich fest und vereinbaren gleichzeitig die Details über eine allfällige Nachbesserung (Umfang und Frist). Der Kunde kann weitere Forderungen (Wandelung, Minderung oder Schadenersatz) nur geltend machen, wenn die Firma Fabrizio Gabrieli die Nachbesserung überhaupt nicht ausführt oder das Ergebnis trotz Nachbesserung nicht mangelfrei ist.

Prüft der Kunde die Gipser- und / oder Malerarbeiten nicht umgehend nach deren Abschluss oder innert einer mit unserer Firma vereinbarten Frist, so gelten die Gipser- und / oder Malerarbeiten als Mangelfrei genehmigt.

 

Unterhalt  von  Verputzen  und  Beschichtungen

Gültigkeit bei Maler- und Gipserarbeiten haben sämtliche Merkblätter des SMGV.

 

Es ist Aufgabe des Kunden, sich um den Unterhalt bzw. die Instandhaltung des erstellten Werkes zu kümmern. Alle Beschichtungen unterliegen natürlichen Alterung-, Verschleiss- und Abbauprozessen. Daher kann das Unternehmen für Kreidungen, Farbtonveränderungen und Verschmutzungen insbesondere durch Algen oder Pilze auch keine Haftung übernehmen. Die erwähnten Prozesse sind je nach Standort und verwendeten Produkten unterschiedlich. Der Kunde muss diese mit regelmässigen Kontrollen selbst überwachten oder durch Fachpersonen überwachen lassen.

Der Kunde hat Kenntnis von der Instandhaltungsanleitung des SMGV (abrufbar auf der Webseite des SMGV)

Haftung

Die Parteien haften grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Obligationenrechts. Die Haftung wird soweit gesetzlich zulässig, betragsmässig auf den Wert der vereinbarten Vergütung für die jeweiligen Leistungen beschränkt. Zudem ist die Haftung des Unternehmens für Mangelfolgeschäden und für entgangenen Gewinn ausgeschlossen.

 

Verjährung

Die Verjährungsfristen für Forderungen des Kunden aus Sachgewährleistungen (also für Forderungen aufgrund von mangelhaften Gipser- und / oder Malerarbeiten ) werden einheitlich auf zwei Jahre festgelegt.

 

Gerichtsstand  und  anwendbares  Recht

Als Gerichtsstand wird ausschliesslich der Sitz der Firma Fabrizio Gabrieli vereinbart. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

März 2024

 

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